01.04.2003 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Benzingutscheine nur noch mit Literangabe
Warengutscheine, auf denen ein anzurechnender Betrag oder ein Höchstbetrag angegeben ist, will der Fiskus seit dem 1. April 2003 nicht mehr als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze anerkennen. Das steht in einem Erlass aus dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, der bundesweit gilt. Betroffen sind vor allem Gutscheine über Waren, die Preisschwankungen unterliegen (Benzingutscheine).
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