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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Anrechenbare Kosten

    Abbruchmaßnahmen bei der Tragwerksplanung

    | Häufig werden die Kosten von Abbruchmaßnahmen eines umzubauenden Bauwerks in die Kostengruppe 1.4 nach DIN 276/81 eingruppiert. Damit sind diese Kosten für Tragwerksplaner nicht anrechenbar. Sie sollten deshalb genau prüfen, um welche Abbrucharbeiten es sich bei den Kostenansätzen in Kostengruppe 1.4 handelt. In die Kostengruppe 1.4 gehören nämlich nur die grundstücksbezogenen Abbruchmaßnahmen. Abbruchmaßnahmen, die innerhalb des um zubauenden Bauwerks erfolgen, gehören dagegen in die Kostengruppe 3.1 (Baukonstruktion) und sind damit für die Leistungen der Tragwerksplanung wieder anrechenbar. |