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  • 01.03.2007 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Merkblatt zur Mitarbeiter-Information

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt von Ihnen unter anderem, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen in Ihrem Unternehmen treffen. So sollen Sie „... in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben“ (§ 12 Absätze 1 und 2 AGG). Das heißt, Sie müssen Ihre Mitarbeiter schulen.  

    Unser Service: Wir haben für Sie zur Erstinformation Ihrer Mitarbeiter ein Merkblatt entwickelt, das Sie jedem Mitarbeiter aushändigen oder zumindest am „Schwarzen Brett“ aushängen sollten. Sie können es auf unserer Homepage (www.iww.de) herunterladen. Geben Sie dazu einfach in das Feld Abruf-Nr. (rechts oben auf der Seite) die Nummer 070544 ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Return“.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 3 | ID 95544