29.06.2016 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Tragwerksplanung: Abnahme sechs Monate nach Schlusszahlung
Auch das Werk des Tragwerksplaners kann vom Auftraggeber dadurch konkludent abgenommen werden, dass er die Planungsleistungen verwendet und die Schlussrechnung bezahlt hat. Das hat das OLG München entschieden.
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