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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Tragwerksplanung: Abnahme sechs Monate nach Schlusszahlung

    Auch das Werk des Tragwerksplaners kann vom Auftraggeber dadurch konkludent abgenommen werden, dass er die Planungsleistungen verwendet und die Schlussrechnung bezahlt hat. Das hat das OLG München entschieden.