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  • 28.09.2023 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Das Risiko des Mangeleintritts reicht, um eine mangelhafte Leistung zu unterstellen

    | Es muss noch kein konkreter Mangel vorliegen, um von einer mangelhaften Leistung auszugehen. Es reicht, wenn mit dem Mangeleintritt zu rechnen ist. Diese Aussage hat das OLG Schleswig getätigt. |