28.09.2023 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Das Risiko des Mangeleintritts reicht, um eine mangelhafte Leistung zu unterstellen
Es muss noch kein konkreter Mangel vorliegen, um von einer mangelhaften Leistung auszugehen. Es reicht, wenn mit dem Mangeleintritt zu rechnen ist. Diese Aussage hat das OLG Schleswig getätigt.
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