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  • 06.08.2013 · Fachbeitrag · VOF

    Funktionale Ausschreibung: Mindestangaben durch Auftraggeber

    | Ein öffentlicher Auftraggeber muss auch bei einer funktionalen Ausschreibung selbst planen und notwendige Festlegungen treffen. Diese Leistungen müssen so aussehen, dass der Bieter daraus die Zuschlagskriterien, das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen und wichtige Einzelheiten in der Aufgaben- oder Leistungsbeschreibung erkennen und seinem Angebot zugrundelegen kann. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |