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  • · Fachbeitrag · VOB/A

    Vergabeberatung: Nicht auf rechtliches Glatteis begeben

    | Die Zusammenfassung von Fachlosen bei der Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A setzt voraus, dass die Gründe, die für eine zusammengefasste Vergabe sprechen, nicht nur schlüssig und plausibel sind, sondern überwiegen. Entsprechende Abwägungen, die die Vorteilhaftigkeit gegenüber der Vergabe nach Gewerkegliederungen im konkreten Fall belegen, müssen in umfassender schriftlicher Form niedergelegt sein. Das hat die Vergabekammer (VK) des Bundes klargestellt. |

     

    Hintergrund | Auftraggeber treten an Planungsbüros schon mal mit dem Wunsch heran, Begründungen zu verfassen, warum im konkreten Fall vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abgewichen werden kann oder warum eine zusammengefasste Vergabe der Vergabe nach Fachlosen vorzuziehen ist. Der Bauherr nimmt die Erläuterungen dann zu den Vergabeakten und spart sich Aufwand beim Vergabeverfahren. Planungsbüros sollten hier vorsichtig sein. Denn es lauern größere Haftungsrisiken, wenn die Frage unzutreffend bearbeitet wird. Die Hürden an eine korrekte Bearbeitung hat die VK recht hoch gelegt. Planungsbüros sollten solche vergaberechtliche Ausarbeitungen oder Empfehlungen folglich allenfalls dann erbringen, wenn sie sich dieser Aufgabe gewachsen fühlen, Berufshaftpflichtversicherungsschutz genießen und angemessene Honorare dafür vereinbaren (VK Bund, Beschluss vom 9.5.2014, Az. VK 1-26/14; Abruf-Nr. 142858) .

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 1 | ID 42960975