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  • · Nachricht · Vertragsrecht

    OLG München mit Neuigkeiten aus der Tragwerksplanung

    | Das OLG München hat ein für das Tagesgeschäft der Tragwerksplanung spannendes Urteil gefällt. PBP fasst die wichtigsten Aussagen zusammen und ordnet sie in den vertragsrechtlichen Kontext ein. |

     

    Drei der sieben Leitsätze sind für die Praxis besonders relevant:

    • Ein Tragwerkplaner ist nur dann zur Prüfung des Prüfberichts des Prüfingenieurs und der diesem beigefügten Bewehrungspläne verpflichtet, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.