· Nachricht · Vertragsrecht
Gebäudetyp E: Der Weg ist noch lang
Dass der Gebäudetyp E kommt, steht mittlerweile außer Frage. Nur ganz so schnell wird es mit der gesetzlichen Umsetzung dann doch nicht gehen. Am 10.12.2025 ist nämlich erst einmal „ein gemeinsamer Stakeholderprozess“ unter Federführung des BMJV und des BMWSB gestartet.
Zum Stakeholderprozess sind verschiedene Institutionen eingeladen, insbesondere natürlich auch die Bau- und Planungspraxis. In den kommenden Monaten soll konkretisiert werden, wie die zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags aussehen können. Zudem werden Einzelmaßnahmen erarbeitet, um den Gebäudetyp E in der Praxis zu etablieren. Der Prozess soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen werden, die Ergebnisse in praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag einfließen.
Weiterführender Hinweis
- Ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp-E-Vertrag finden Sie hier: www.iww.de/s14860