29.01.2025 · Nachricht · Vertragsrecht
Erstellung eines GU-Vertrags ist verbotene Rechtsdienstleistung
Die Entwicklung von Vertragsentwürfen stellt eine Rechtsdienstleistung dar, die nicht als Nebenleistung zur Tätigkeit eines Architekten erlaubt ist. Die in den HOAI-Leistungsbildern enthaltenen Grundleistungen umfassen nicht die Tätigkeit eines Kautelarjuristen. Das hat das OLG München klargestellt und das Thema „unerlaubte Rechtsberatung“ wieder in den Fokus gerückt.
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