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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Corona und die Folge für Planungs- und Bauverträge

    | Als Büroinhaber waren Sie die letzten Tage vor allem damit beschäftigt, für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter Vorsorge zu treffen und ‒ zweitens ‒ Maßnahmen zu ergreifen, dass das Büro auch im Falle eines Falles weiterläuft (Home office). Schneller als erwartet hat Corona jetzt aber auch auf Bauprojekte durchgeschlagen und rechtliche Fragen aufgeworfen. Baurechtlich ausgerichtete Newsletter bieten erste Einschätzungen. |

     

    Die Corona-Krise hat längst auch die Bauwirtschaft erreicht. Manche Auftragnehmer arbeiten nur noch mit halber Besetzung oder bleiben der Baustelle unter Verweis auf Ansteckungsgefahren fern, Auftraggeber denken von sich aus über Baustopps nach oder befürchten behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen, welche die Bautätigkeit einschränken oder ganz zum Erliegen bringen können. Obendrein fehlt es immer häufiger an Material, weil nicht mehr oder nicht ausreichend produziert wird und/oder Lieferketten unterbrochen worden sind

     

    Juristisch gesehen handelt es sich hier um Leistungsstörungen, die erhebliche wechselseitige Ansprüche bis hin zu Kündigungen auslösen können. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Frage, ob sich der Leistungsverpflichtete auf „Höhere Gewalt“ berufen kann oder ob er den Ausfall oder die Einschränkung der eigenen Leistung zu vertreten hat, was zu vertraglichen Sanktionen führen kann. Auch der Neuabschluss von Verträgen birgt derzeit Gefahren, wenn die Parteien zu möglichen coronabedingten Beeinträchtigungen keine vorsorglichen Regelungen treffen.

     

    weiterführender hinweis

    Quelle: ID 46413091