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  • 09.06.2020 · Nachricht · Vertragsrecht

    Bauherr schickt Sie zur Abnahme: Anscheinsvollmacht liegt vor

    | Wird der Auftraggeber unter Vorschlag von Abnahmeterminen zur Abnahme aufgefordert und entsendet er zum Termin einen mit der Sache befassten Architekten, muss er sich dessen rechtsgeschäftliche Erklärungen im Wege der Anscheinsvollmacht zurechnen lassen. Das hat das OLG Zweibrücken im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |