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  • · Fachbeitrag · Vergaberecht

    Sind Kirchen öffentliche Auftraggeber?

    | Sind Kirchen öffentliche Auftraggeber mit der Folge, dass sie das Vergaberecht einhalten müssen? Mit dieser Frage musste sich die Vergabekammer (VK) Lüneburg befassen. Deren Antwort lautet: Es kommt darauf an. |

     

    Der Fall vor der Vergabekammer Lüneburg

    Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Krankenhauses (Katholische Stiftung bürgerlichen Rechts in der Trägerschaft der katholischen Kirche) vorsorglich im europaweitem Verfahren die Beschaffung verschiedener Leistungen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Ein Wettbewerber rügte, dass die unterbliebene Aufteilung in Fachlose ihn benachteiligt habe. Der Betreiber verteidigte sich damit, dass die katholische Kirche gar kein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB ist und damit das gesamte Vergaberecht für öffentliche Baumaßnahmen hier nicht anzuwenden sei.

     

    Die Entscheidung: Es kommt darauf an ...

    Die VK Lüneburg stimmte dieser Argumentation für den konkreten Fall zu. Das Krankenhaus war hier von der katholischen Kirche nur mittelbar betrieben worden. Die Grundsätze, die für die katholische Kirche gelten, waren nicht ohne weiteres übertragbar. Darüber hinaus fehlte es an der Voraussetzung, dass das Krankenhaus überwiegend staatlich finanziert war. Die Argumentation des Krankenhausbetreibers war also richtig.