· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Stufenverträge: VK Westfalen zeigt Auftraggebern die vergaberechtlichen Grenzen auf
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Recht und Räume ‒ Rechtsberatung Architektur, www.recht-und-raeume.de
| Flexibilität für Auftraggeber, aber Risiko für Planer. Das kennzeichnet Stufenverträge, die seit vielen Jahren vor allem von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Eine Entscheidung der Vergabekammer (VK) Westfalen könnte die Situation der Planungsbüros verbessern. PBP klärt auf. |
Die typischen Stufenvertragskonstellationen
Typischerweise werden zunächst nur die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt, während Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungsplanung erst später abrufbar sind. Für Auftraggeber ist das attraktiv, weil politische Beschlüsse, Kostenentwicklungen oder Fördermittel oft ungewiss sind.
Für Planer bedeuten Stufenverträge dagegen Unsicherheit: Sie müssen umfassende Preisangaben machen, ohne zu wissen, ob und wann die Leistungen tatsächlich abgerufen werden. So bleiben Ressourcen über Jahre gebunden, ohne dass eine Weiterbeauftragung sicher ist.
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