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  • · Fachbeitrag · Objektüberwachung aktuell

    Die Lph 8 bleibt für Objektplaner risikoreich: Koordination mit Fachplanern optimieren

    | Als Objektplaner (im Leistungsbild Gebäude oder Ingenieurbauwerke) dürfen Sie sich in der Lph 8 nicht nur auf Ihre eigene Objektüberwachung konzentrieren. Sie müssen auch Ihre Koordinierungsaufgaben an den Schnittstellen zur Fachplanung und Bauüberwachung der Fachplanung im Blick haben. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Frankfurt. |

     

    Der Fall: Wer haftet für undichte Fußbodeneinläufe?

    Im vorliegenden Fall hatte eine Stadtverwaltung einen Erweiterungsbau einer Schule beauftragt. Objektplanung inklusive Bauüberwachung oblagen einem Architekten, die Fachplanung mit Bauüberwachung für die Anlagengruppe 1 der TA einem Ingenieurbüro. Nach Fertigstellung der Leistungen traten Feuchtigkeitserscheinungen an den Wänden auf, die ihre Ursache in zwei schief und undicht eingebauten Fußbodeneinläufen hatten.

     

    Wichtig | Das hört sich zunächst wie ein Mangel im Bereich der Bauüberwachung der Fachplanung (Anlagengruppe 1) an. Auch nach den Feststellungen des OLG gehörten die Bodeneinläufe zu den Leistungen, die der Fachplaner überwachen musste. Verklagt worden war aber nicht der Fachplaner, sondern der Architekt. Somit ging es im Ergebnis allein darum, ob der Architekt im Rahmen seiner Koordinierungsaufgaben diesen offensichtlichen Mangel hätte bemerken und den Fachplaner konsultieren müssen.