30.07.2026 · Nachricht · Lph 6
Risikominimierung rechtfertigt Ausnahme von produktneutraler Ausschreibung
Aufträge sind grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität besteht, wenn dies durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Bieter nicht diskriminiert. Das hat die Vergabekammer des Bundes verlautbart.
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