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  • · Fachbeitrag · Kollaboration

    Wenn Planungsbeteiligte nicht (termingerecht) mitwirken: Wie bringt man das Projekt voran?

    | Planungsteams werden oft je Projekt neu zusammengestellt. Oder anders gesagt: Man kann sich seine Planungskollegen nicht immer aussuchen. Gelegentlich kommt es vor, dass es im Planungsteam hakt, also dass Teammitglieder ihre Aufgaben nicht vollständig oder nicht termingerecht erfüllen. Dann stellt sich die Frage, wie vorgegangen werden kann, wenn bilaterale Gespräche keine Änderung absehen lassen. Diese Frage ist an PBP aus der Leserschaft herangetragen worden. |

     

    Auftraggeber der Planungsbüros ist in der Verantwortung

    Jeder Planungsbeteiligte, egal ob Fachplaner oder Objektplaner, schuldet seinem Auftraggeber (meistens dem Bauherrn) eine mangelfreie und termingerechte Planung. Der Objektplaner koordiniert die Fachplaner. Er ist aber auch „nur“ ein Auftragnehmer, der von seinem Auftraggeber (= Bauherr) beauftragt wurde. Die Planungsbeteiligten untereinander haben also kein Vertragsverhältnis zueinander. Sie können damit auch keine Vertragsfragen (z. B. Mängelrügen oder Schadensankündigungen) vornehmen.

     

    PRAXISTIPP | Die Koordination des Objektplaners hat ihre fachliche Grenze da, wo Planungsbeteiligte nicht ordnungsgemäß leisten. Dann beginnen die Aufgaben des Auftraggebers. An dieser Schnittstelle setzt aber die Beratungspflicht der Planer ein.