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KI-generierte Inhalte sind kennzeichnungspflichtig — die EU-Icons im Überblick
Der EU AI Act verpflichtet in Art. 50 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Ab 02.08.2026 gilt die Pflicht — und wie die Markierung konkret aussehen soll, zeigt die EU-Kommission jetzt mit drei bereitgestellten Icons. Ausnahmen gelten für künstlerische oder satirische Werke sowie für Inhalte, die redaktionell geprüft wurden.
Anwendungsfall | EU-Icons |
Basis-Icon – Allgemeines Symbol für KI-Beteiligung, wenn KI bei der Erstellung beteiligt war, ohne dass der Anteil genau bestimmt ist. | |
Fully AI-Generated – Für Inhalte, die vollständig von KI und ohne menschliche Elemente oder ohne redaktionelle Kontrolle, erstellt wurden. | |
Partially AI-Modified – Für Inhalte, bei denen menschlich erstelltes Material durch KI nachträglich verändert wurde. |
Weiterführende Hinweise
- Downloadlink zu den EU-Icons: als PNG https://www.iww.de/s15854 und SVG https://www.iww.de/s15853
- Leitfaden der EU-Kommission können Sie hier herunterladen: www.iww.de/s15852