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  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    CD Rom mit Musterschreiben zur VOB/B liegt bei

    | Ein Architekt muss erhebliche Kenntnisse des Baurechts und des Werkvertragsrechts besitzen, so die gängige (und bisher stets bestätigte) Rechtsprechung des BGH. Diese Kenntnisse muss er vor allem in den Lph 6 bis 8 (bzw. 9) anwenden und unter Beweis stellen. Dazu gehört auch die VOB/B. |

     

    Alle Planer sind deshalb gut beraten, in den Lph 6 bis 8 Sorgfalt walten zu lassen und die Regelungen der VOB/B (die meisten Bauverträge sind VOB-Verträge) souverän anzuwenden.

     

    PRAXISHINWEIS | Damit Ihnen das in Zukunft noch leichter fällt, haben wir eine CD ROM mit mehr als 40 Musterschreiben erstellt - und dieser Ausgabe als besonderen Service für unsere Abonnenten beigelegt. Die CD wird Ihnen helfen, in allen Phasen der Bau- bzw. Vertragsabwicklung mit den ausführenden Unternehmen richtig zu kommunizieren und diese so zu führen, dass das Projekt ein (auch wirtschaftlicher) Erfolg wird. Ein - nicht zu unterschätzender - Nebeneffekt ist, dass Sie dadurch Ihre Beratungspflichten gegenüber Ihrem Auftraggeber nachvollziehbar erfüllen. Die Schreiben sind dem jeweiligen VOB-Paragrafen zugeordnet. Ein erläuternder Text hilft Ihnen zu verstehen, was das Schreiben jeweils bewirken soll.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29342080