01.12.2015 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
§ 648a BGB gilt auch für Haus mit drei getrennten Wohnungen
Planen Sie für einen Auftraggeber ein Wohnhaus mit drei getrennten Wohnungen, können Sie eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB fordern. Stellt er sie nicht, können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das hat das OLG Stuttgart rechtskräftig entschieden.
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