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  • 30.06.2026 · Nachricht · Haftung

    Korrespondenz mit privaten Bauherren: Energieberater darf auf Kenntnisnahme eiliger E-Mails vertrauen

    Der Energieberater schuldet grundsätzlich nicht den Erhalt von Fördermitteln als Erfolg, sondern lediglich eine fachgerechte Beratung und die vertraglich übernommenen Leistungen im Förderverfahren. Diese Aussage des OLG Karlsruhe ist nicht neu. Neu und interessant ist aber folgende Aussage: Muss ein privater Nutzer eines E-Mail-Postfachs mit dem Eingang einer eiligen Nachricht rechnen, kann der gewerbliche Absender (Energieberater, Architekt oder Ingenieur) mit einer Kenntnisnahme noch am selben Tag rechnen.