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  • 13.05.2026 · Nachricht · Vertragsrecht

    Energieberatung: Dienst- oder Werkvertrag?

    Auf einen gesetzlich nicht normierten Energieberatungsvertrag ist das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB anzuwenden . Eine Garantie zur Erlangung der Fördermittel gibt ein Energieeffizienz-Experte grundsätzlich nicht. Es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Das hat das OLG Koblenz in einem Verfahren klargestellt, in dem der Bauherr vom Energieberater Schadenersatz wegen nicht erreichter Förderungen in Höhe von 765.000 Euro gefordert hatte.