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  • 21.12.2017 · Nachricht · Haftung

    Bau von Eigentumswohnungen: Erhöhter Schallschutz ist Pflicht

    | Die DIN 4109 stellt keine anerkannte Regel der Technik für den Schallschutz in Wohnungen dar. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung darf bei einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard eine Schalldämmung erwartet werden, die dem Beiblatt 2 der DIN 4109 (also „erhöhter Schallschutz nach DIN 4109“) entspricht. Sonst kann ein Bauträger solche Wohnungen nicht verkaufen, ohne sich Schadenersatzforderungen der Käufer auszusetzen. Das hat das KG Berlin im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |