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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Gebäudemodernisierungsgesetz ist im BGBl veröffentlicht

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07. im BGBl veröffentlicht worden. Es ändert das Gebäudeenergiegesetz umfassend und setzt zugleich wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.

     

    Konkreter Handlungsbedarf für Planer besteht auf drei Ebenen. Erstens sollten Sie laufende Projekte daraufhin überprüfen, ob und ab welchem Zeitpunkt diese von den unterschiedlichen Regelungen des GModG betroffen sind. Wegen der gestaffelten Inkrafttretensregelungen (zum Teil einen Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes) reicht eine pauschale Betrachtung nicht aus. Maßgeblich sind unter anderem Gebäudeart, Nutzung, Größe, Projektstand, Zeitpunkt der Genehmigung und Fertigstellung sowie die geplante Heizungs- oder Modernisierungsmaßnahme. Zweitens sollten Sie bestehende Verträge daraufhin prüfen, ob die neu erforderlichen Leistungen vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Ist dies nicht eindeutig der Fall, sollten Sie vor der Bearbeitung einen Nachtrag schließen. Bei Neuverträgen gilt es, die einzelnen Leistungen ausdrücklich zu beschreiben und voneinander abzugrenzen. Drittens müssen die Schnittstellen zwischen Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Energieberatung und LCA-Ersteller geregelt werden.

    Weiterführende Hinweise

    • PBP bereitet einen Beitrag zum GModG vor. Dort lesen, was Sie in Ihren Projekten und Verträgen jetzt in punkto GModG prüfen und ggf anpassen müssen.
    Quelle: ID 50915495