· Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben
Das neue GModG ist da: Welche Projekte Planungsbüros jetzt wie prüfen müssen
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft, die politische Diskussion damit vorerst beendet. Für Planungsbüros beginnt nun jedoch erst die eigentliche Arbeit. Denn die Änderungen greifen nicht ab einem einheitlichen Stichtag. Einige Vorschriften gelten bereits seit dem 29.07.2026, andere erst ab 2027, 2028 oder 2030. Hinzu kommt, dass die Pflichten an unterschiedliche Projektmerkmale und Zeitpunkte anknüpfen. PBP führt Sie in einer dreiteiligen Serie durch den Pflichten- und Fristendschungel und zeigt Ihnen, wie Sie GModG-Leistungen honoriert bekommen.
Das GModG betrifft deutlich mehr als die Wärmeversorgung
Mit dem Gesetz vom 23.07.2026 hat der Gesetzgeber das bisherige Gebäudeenergiegesetz umfassend geändert und zugleich in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Verkündet wurde das Gesetz am 28.07.2026 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html).
In der öffentlichen Wahrnehmung steht weiterhin vor allem die Wärmeversorgung im Mittelpunkt. Für Planungsbüros sind die Änderungen jedoch wesentlich breiter. Sie reichen von neuen Anforderungen an Heizungsanlagen über Energieausweise und Gebäudeautomation bis hin zur Lebenszyklusbilanz, Solarenergie und Ladeinfrastruktur.
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