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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen und kann in Kraft treten

    Bundestag und -rat haben am 10.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgesegnet. Das GModG ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Ausfertigung und Verkündung des GModG im Bundesgesetzblatt (BGBl) standen zu Redaktionsschluss zwar noch aus, es wird aber zeitnah in Kraft treten.

     

    Ein Teil der Regelungen, insbesondere die vieldiskutierte neue Heizungsregelung, gilt dann am Tag nach der Verkündung. Weitere Vorgaben gelten am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. Weitere Stufen folgen zum 01.01.2028 und zum 01.01.2030.

     

    Wichtig — Das (GModG) ist für Sie hoch relevant. Es wirkt sich auf laufende Projekte genauso aus wie auf künftige Aufträge. Details, insbesondere, was für Sie jetzt konkret veranlasst ist, lesen Sie in der PBP-September-Ausgabe.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Zwischen der EU-Gebäuderichtlinie und dem GModG: Was für Planer jetzt veranlasst ist“, PBP 07/2026, Seite 22 → Abruf-Nr. 50872739
    • Die Bundesregierung setzt auch die Heizungs- und Gebäudeförderung fort. Das Förderprogramm (Bundesförderung für effiziente Energie [BEG]) wurde zum 21.07. aktualisiert. Detailinformationen finden Sie auf https://www.energiewechsel.de
    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 3 | ID 50838322