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  • · Gesetzesvorgaben

    Das neue GModG: So legen Sie Leistungen fest und sichern Ihr Honorar (Teil 3)

    Bild: ChatGPT / KI-generiert

    von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen – doch für Planungsbüros beginnt die eigentliche Herausforderung erst jetzt. Nach der Klärung, welche Projekte betroffen sind (Teil 1) und wie die Aufgaben zwischen den Projektbeteiligten verteilt werden (Teil 2), folgt der entscheidende Schritt: die Umsetzung im Planervertrag. Wer schuldet welche Leistungen und wie lässt sich das rechtssicher und honorarfest abbilden? Eine pauschale GModG-Klausel reicht dafür nicht aus. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Leistungen präzise beschreiben und Ihr Honorar sichern. 

    Die Beratung beginnt vor der eigentlichen Detailplanung

    Das GModG verschiebt wesentliche Projektentscheidungen nach vorne. Ob ein Vorhaben künftig bilanziert werden muss, welcher energetische Standard zum maßgeblichen Zeitpunkt gilt, welche Wärmeversorgung in Betracht kommt und welche Fachplaner oder Nachweisersteller benötigt werden, muss häufig geklärt werden, bevor Konstruktion und Technische Ausrüstung im Detail feststehen. Werden diese Weichen zu spät gestellt, entstehen nicht nur Umplanungen. Es drohen auch zusätzliche Kosten, Terminverschiebungen und Streit darüber, ob die erforderliche Beratung bereits zum ursprünglichen Auftrag gehörte.

     

    Rechtlich ist dabei zu unterscheiden: Das GModG schafft Ihnen im Planungsbüro keine pauschale neue Pflicht zur umfassenden Rechts- oder Wirtschaftlichkeitsberatung. Es verdichtet aber – abhängig vom vereinbarten Planungsziel und dem jeweiligen Leistungsbild – den Beratungsbedarf in den frühen Projektphasen. Sind wesentliche Planungs- und Überwachungsziele bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart, verlangt § 650p Abs. 2 BGB zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele und eine Kosteneinschätzung. Gerade hier können die künftig maßgeblichen energetischen und technischen Anforderungen Teil der Zielfindung werden.