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  • · Nachricht · Gebäudemodernisierungsgesetz

    Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz steht – das sind die Punkte

    Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll ab Juli 2026 das bisherige Heizungsgesetz ersetzen. Die Regierungskoalition hat am 24.02.2026 ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgestellt. 

    Das sind die wichtigsten Änderungen aus Sicht der Planungsbüros:

    • Heizungsplanung:
      • Die §§ 71-71p sowie § 72 aus dem Gebäudeenergiegesetz werden gestrichen; die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt.
      • Alle Heizungsarten sind wieder frei wählbar.
      • Bei Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine Bio-Treppe mit mindestens zehn Prozent klimaneutralen Brennstoffen.
    • EU-Gebäuderichtlinie (EPBD):
      • Ab 01.01.2028 müssen öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
      • Ab 01.01.2030 gilt dies für alle Neubauten.
      • Die Gebäudeeffizienzklassen werden bis Ende 2029 harmonisiert.
    • BEG-Förderung:
      • Die BEG-Förderung bleibt bis 2029 gesichert.

     

    wEITERFÜHRENDEr hINWEIS

    • Das Eckpunktepapier finden Sie hier: „Eckpunkte-Gebäudemodernisierungsgesetz“ → www.iww.de/s15226
    Quelle: ID 50765228