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  • 15.02.2022 · Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell

    Muss ein Planer auf Verlangen des Auftraggebers Vorschuss zur Mangelbeseitigung leisten?

    | Die Frage, wie detailliert eine ordnungsgemäße Bauüberwachung sein muss, ob der Bauherr einen Dritten mit der Überwachung der Mangelbeseitigung beauftragen und dafür einen Vorschuss vom originären Bauüberwacher fordern darf, spaltet seit Jahren die Gerichte. Eine einheitliche Rechtsprechung ist bis heute nicht absehbar. Das OLG Düsseldorf ist diesbezüglich streng. Darauf sollten sich Planer vorsorglich einrichten. |