24.02.2022 · Nachricht · Bauüberwachung aktuell
Einzelfallbezogene Mängeleinbehalte immer möglich
Darf die Objektüberwachung im Zuge der Rechnungsprüfung von Bauarbeiten wegen eines konkreten Ausführungsmangels einen Abzug/Einbehalt machen, obwohl eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder andere Sicherheitsabrede (z. B. pauschaler Einbehalt von fünf Prozent der Auftragssumme) vorliegt? Mit dieser Frage hat sich das OLG Jena befasst.
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