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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Bauen im Bestand ist riskant: Hinweispflichten erfüllen und Haftungsrisiko minimieren

    von Dr. Barbara Gay, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf

    Wer im Bestand plant, haftet für Risiken, auf die er den Bauherrn nicht hingewiesen hat. Und zwar selbst dann, wenn Gefahren bereits durch Gutachten und Behörden benannt waren. Entlastet sind Sie als Planer erst, wenn Sie auch auf das Restrisiko hinweisen. Zugleich bietet die HOAI zwei Wege, Ihnen diesbezüglichen Mehraufwand zu vergüten. Erfahren Sie deshalb, welche Hinweis- und Prüfpflichten Sie schon vor der ersten Leistungsphase treffen und wo die Grenzen Ihrer Haftung liegen.

    Hinweispflichten des Planers von Beginn an

    Als Architekt müssen Sie Ihre Sanierungsplanung auf eine sichere und ausreichende Tatsachengrundlage stützen. Sie müssen

    • den dazu erforderlichen Untersuchungsumfang erkennen,