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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Einschaltung von Sonderfachleuten: So finden Sie als Architekt das richtige Maß

    von Dr. Barbara Gay, Rechtsanwältin, Düsseldorf

    Bauwerksplanung ist längst Teamarbeit vieler – doch wer trägt die Verantwortung im wachsenden Geflecht aus Sonderfachleuten? Zwischen wachsender Komplexität und dem Einsatz spezialisierter Fachingenieure stellt sich die Frage nach dem richtigen Maß: Wann darf der Architekt jenseits der klassischen Fachplanungsbüros noch Sonderfachleute hinzuziehen – und in welchem Umfang kann er sich auf deren Fachkunde verlassen? In diesem Zusammenhang rücken dann auch seine Koordinations-, Integrations- und Prüfpflichten in den Fokus. PBP verschafft Ihnen den Überblick.

    Zwischen Spezialisierung und Kostendruck

    Die Zeiten, in denen ein Baumeister allein ein Gebäude entwarf, konstruierte, den Bau leitete und es möglicherweise auch künstlerisch ausstattete, sind längst vorbei. Die Entwicklung hin zu einer Bauwerksplanung, die eine immer größere Anzahl an Fachingenieuren erfordert, ist jedoch noch längst nicht abgeschlossen.

     

    Einerseits erfordert die zunehmende Komplexität der Bauwerke konkrete Expertise: Gesetzliche Vorgaben machen den Einsatz von Sonderfachleuten erforderlich, etwa durch die Anforderung einer speziellen Vorlageberechtigung für Brandschutzkonzepte nach den Landesbauordnungen. Und auch gemäß den anerkannten Regeln der Technik werden Sonderfachleute vielfach unabdingbar. So fordert die DIN 1045-1000 z. B. neuerdings den Einsatz einer „fachkundigen Person“ bei komplexeren Betonkonstruktionen.