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  • 24.04.2018 · Nachricht · Architektenrecht

    Richter können Prozess durch „Ohrenschein“ entscheiden

    Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt. Das hat das OLG München festgestellt.