24.04.2018 · Nachricht · Architektenrecht
Richter können Prozess durch „Ohrenschein“ entscheiden
Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt. Das hat das OLG München festgestellt.
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