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  • 11.01.2026 · Nachricht · Architektenrecht

    OLG Karlsruhe: Objektüberwacher muss von anderem Planer erstellte Ausführungsplanung prüfen

    | Wer die Lph 8 übernimmt, hat schon während der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht, nach Vorschriften und mangelfrei errichtet wird. Wird das Bauwerk nicht nach eigener Planung ausgeführt, muss der Objektüberwacher auch die Ausführungsplanung auf Fehler prüfen. Kommt es wegen fehlerhafter Ausführungsplanung zu einem Mangel des Bauwerks (hier: nicht ausreichender Brandschutz), haften Objektüberwacher und Ausführungsplaner gemeinsam. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. |