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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist bis ins Detail zu planen

    | Im Rahmen der Leistungsphase 5 ist der Architekt verpflichtet, die Ausführungsdetails umfassend zeichnerisch darzustellen. Insbesondere die gefahrenträchtige Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist sorgfältig im Sinne einer bis ins kleinste Detail gehenden Ausführungsplanung zu planen, die dem Auftragnehmer alle maßgeblichen Details in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht.  |

     

    Mit dieser Begründung hat das OLG Düsseldorf einem Architekten, der zwei Hebe-Schiebe-Fenstertüranlagen als Sonderkonstruktionen geplant und deren Einbau überwacht hatte, die Kosten für die Auswechslung der Türanlagen auferlegt. Der Austausch war notwendig geworden, weil sich herausgestellt hatte, dass die Türen im Schwellenbereich undicht waren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.2013, Az. 23 U 185/11; Abruf-Nr. 132788).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 2 | ID 42279356