Ein Zahnarzt aus Münster wehrte sich vor dem Berufsgericht für Heilberufe gegen eine ihm von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wegen Verstoßes gegen Berufspflichten erteilte Rüge mit Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Die Zahnärztekammer warf dem Zahnarzt vor, auf der Internet-Seite seiner Praxis damit zu werben, dass er eine Zahnaufhellung (Bleaching) zu Preisen ab 129 Euro bzw. – je nach gewünschtem Leistungspaket – ab 179 Euro, ab 199 Euro sowie ab 349 Euro anbiete.
Unterlässt ein Zahnarzt die Dokumentation einer „medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme“, so muss er im Streitfall ggf. beweisen, dass seine Behandlung nicht die Ursache der Beschwerden des Patienten ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter weitere Behandlungen durchführen, so muss die ...
Klarheit darüber, wer Partei des Behandlungsvertrags ist und in welchem Verhältnis Honoraransprüche geltend zu machen sind, ist nicht nur auf der Patientenseite relevant. Tatsächlich beschäftigt die Frage, wer die Rechnung stellen darf – insbesondere in der Konstellation „verkappter“ Praxisgemeinschaften – auch die Gerichte.
Die häufigsten Leistungskürzungen von privaten Krankenversicherungen (PKVen) betreffen zahntechnische Laborkosten. Ebenfalls oft wird bei den analog berechneten Gebührenpositionen gekürzt. Beides war Gegenstand ...
Der Versicherungsschutz der Privatpatienten in der Zahnarztpraxis nimmt seit Jahren ab, weil sie die immer teurer werdenden Tarife nicht mehr bezahlen können oder wollen. Dieser Beitrag zeigt die Entwicklung auf und ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Das Übermitteln von Schriftstücken per E-Mail hat im Geschäfts- und Rechtsverkehr immer mehr an Bedeutung gewonnen – so auch der Versand von Rechnungen an Kostenerstatter. Nach aktueller Rechtslage ist es grundsätzlich zulässig, zahnärztliche Rechnungen auf elektronischem Wege zu versenden. Allerdings sind für die elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten, die der Geheimhaltung unterliegen, auch im Hinblick auf die Authentizität der Rechnungen einige Besonderheiten zu beachten.