Frage: In unserer Praxis arbeiten wir häufig mit Analogleistungen. Hier kam bei einer Behandlung, die sehr aufwendig war, die Frage auf, ob bei Analogleistungen eine Faktorsteigerung möglich ist?
Frage: Ist es möglich, bei einem Härtefallpatienten eine funktionsanalytische Therapie nach den Nrn. 8000 ff. GOZ abzurechnen? Und wenn ja: Welche Auswirkungen hat dies auf den Festzuschuss?
Frage: „ In der Praxis wurde kürzlich die Abrechnung der Nr. 0065 GOZ diskutiert. Wir waren der Meinung, dass sie einmal je Frontzahn- oder Kieferhälfte und somit maximal viermal abrechenbar ist. Unser Chef scannt auch noch den Biss und möchte die Leistung fünfmal abrechnen – was ist richtig?“
Frage: „Wir haben eine Patientin mit einer beweglichen Mukosa am Gaumen. Ein Stück davon müsste entfernt werden, um die Mukosa anschließend wieder zu fixieren und zu vernähen. Die Patientin hat einen ...
Frage : „Wir führen bei vielen Patienten nach der Neuanfertigung ihres Zahnersatzes eine Funktionsanalyse durch. Die Krankenkasse schreibt mir, dass die Nrn. 8000 ff. GOZ nicht auf die Anlage zum Heil- und ...
Behandlung Pflegebedürftiger: So rechnen Sie korrekt ab
Die Behandlung pflegebedürftiger Patienten gewinnt in Zahnarztpraxen immer mehr an Bedeutung. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell macht Sie fit für die komplexen Abrechnungsmodalitäten. Profitieren Sie von konkreten Abrechnungsbeispielen, Expertenantworten auf aktuelle Praxisfragen u.v.m.
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Worauf kommt es wirklich an? Was wird besonders intensiv geprüft? Welches sind die häufigsten Fehler? Die Sonderausgabe von ZP Zahnarztpraxis professionell liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden zu allen wichtigen Fragen rund um die Praxisbegehung – mit konkreten Anleitungen, Checklisten u.v.m.
Frage: „Bei einem Patienten habe ich die frakturierte Krone (die natürliche) des Zahnes 21 mit der Adhaesivtechnik wiederbefestigt und per Analogposition berechnet: ‚Frakturierte Zahnkrone adhäsiv befestigen, entsprechend GOZ 2100 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren); analog gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ‘, 2,3x-Satz = 83,05 Euro. Die Beihilfe will nicht zahlen mit folgender Begründung: ‚Die Analog-Gebührennummer 2100a wurde für eine ...