Der i. S. d. § 575 Abs. 1 BGB wohl noch ausreichend bestimmte Befristungsgrund „Komplettumbau der Wohnung und Zusammenlegung mit der Nachbarwohnung“ kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Vermieter zwei selbstständige Bauvorhaben habe skizzieren wollen, die jeweils für sich die Befristung rechtfertigen könnten. Die unbestimmte Angabe „Komplettumbau“ ist für eine wirksame Mietvertragsbefristung ungenügend. Die Vorsilbe „Komplett“ vor dem Wort „Umbau“ lasse zwar die Wertung des Vermieters ...
Der BGH hatte sich in einer kürzlich hier vorgestellten Entscheidung u. a. mit einer Kündigung wegen unredlichen Prozessverhaltens befasst (BGH 13.10.21, VIII ZR 91/20, MK 23, 13). Bewusst unwahre ...
Das Thema Untervermietung hat den BGH in jüngster Zeit mehrfach beschäftigt (s. u., S. 30). Er hatte nun Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung zu ...
§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB schließt eine nachträgliche Abrechnung zulasten des Mieters nicht aus, durch die ein Guthaben verringert wird (LG München I 30.11.23, 31 S 10140/23, Abruf-Nr. 239050 ).
Der Rechtspfleger ist bei der Kostenfestsetzung an die Kostengrundentscheidung des Richters gebunden (LG Karlsruhe 6.12.22, 11 T 168/22, Abruf-Nr. 235260 ). Im konkreten Fall ging es um die Kostengrundentscheidung nach ...
§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG ist nicht anzuwenden, wenn mit Klage und Widerklage nur Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Klagt eine Partei festzustellen, dass die gemäß § 556d Abs. 1 BGB zulässige Miete überschritten ist, geht es nicht um eine Mieterhöhung oder Mietminderung, sondern um einen Antrag, der auf eine andersartige Herabsetzung der vereinbarten Miete abzielt. Daher gilt als Streitwert auch nicht der Jahresbetrag in § 41 Abs. 5 GKG. Vielmehr zählt der Überschreitungsbetrag für dreieinhalb Jahre (KG Berlin 6.11.23, 8 W 53/23, Abruf-Nr. 239045 ).