Der Gesetzgeber ermöglicht mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) künftig eine vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen durch den Beschluss der Wohngemeinnützigkeit. Hierdurch wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ als neuer gemeinnütziger Zweck in die AO aufgenommen. Mithilfe der neuen Wohngemeinnützigkeit soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden (vgl. PM des BMWSB, 5.6.24).
Das AG Hamburg-St. Georg hat entschieden: Dem Antrag auf Protokollberichtigung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich die Rechtsposition des Eigentümers durch die begehrte Änderung nicht verbessern oder zumindest ...
Wenn ein Wohnungseigentümer eine privilegierte bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 2 S. 1 WEG verlangt, entscheidet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 S. 2 WEG über das „Wie“ der ...
Eine vom Verwalter namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hauswart-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB. Ein Zurückweisungsrecht nach § 174 BGB besteht in diesem Fall nicht (LAG Rheinland-Pfalz 29.2.24, 2 Sa 205/23, Abruf-Nr. 242351 ).
Die Abwasserleitung steht – unabhängig von der Zuordnung in der Teilungserklärung – im gemeinschaftlichen Eigentum, da es nicht für jede Abwasserleitung eine eigene Absperrmöglichkeit (z. B. Toilette) gibt (AG ...
Die Teilanfechtung der Beschlüsse über die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen ist nach neuem Recht nicht mehr möglich. Vielmehr muss die gesamte Jahresabrechnung angefochten werden, so ...
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Regelt eine Formularklausel im Mietvertrag, dass der Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses eine Grundreinigung vornehmen muss, ist diese nur wirksam, wenn sie sich nach der Erforderlichkeit der Reinigungsarbeiten richtet. Eine starre Grundreinigungsklausel ist gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (AG Sonneberg 12.1.24, 4 C 73/23, Abruf-Nr. 242735 ).