22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Vermieterpfandrecht
Im Fall der Veräußerung eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß § 566 Abs. 1, § 578 BGB hinsichtlich der vertraglichen Ansprüche gegen den Mieter eine Zäsur ein. Diese betrifft nicht nur die vor dem Eigentumsübergang entstandenen Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, sondern auch die dafür bestehenden Sicherungsrechte.
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Eigenbedarf
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Vermieter kann zwar keinen „Eigenbedarf“ i.S. des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anmelden. Sie kann jedoch ein „artverwandtes“ berechtigtes Interesse i.S.
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Mietvertrag
Wer Vertragspartei eines Mietvertrags geworden ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei die Angaben im Vertragsrubrum vorrangig sind. Wird der Vermieter darin mit „Hausverwaltung X“ bezeichnet, ist regelmäßig ...
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Kaution
Die Geschäftsgrundlage für eine vom Mieter als Sicherheit zu stellende „selbstschuldnerische Bankbürgschaft“ entfällt nicht deshalb, weil die Bank für die Bürgschaft infolge der Finanzmarktkrise in 2008 nicht mehr Zahlung einer monatlichen Gebühr (Avalzinsen), sondern die Hinterlegung eines der Bürgschaft entsprechenden Betrags auf einem ihrer Konten verlangt.
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Wohnungsrecht
Ein Wohnungsrecht besteht fort, auch wenn der Berechtigte an der Ausübung aus subjektiven Gründen (Gesundheitszustand) dauerhaft gehindert ist, da er die Räume mit Gestattung des Eigentümers vermieten könnte.
19.02.2013 · Fachbeitrag ·
Eigenbedarf
Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch ...
01.02.2013 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Der Weg ist frei für Verbesserungen für Vermieter und Mieter, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz geschaffen werden. Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung, sie entlasten Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen am 1.4.2013
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