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  • 23.08.2013 · Fachbeitrag · Schriftformerfordernis

    Formzwang gilt auch für die Ausübung der Verlängerungsoption

    Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf eine Verlängerungsoption, wenn dadurch eine längere Vertragsdauer als ein Jahr entsteht. Sie gilt nach wohl überwiegender Auffassung auch für die Ausübung einer ­Verlängerungsoption.