Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist (BGH 13.11.13, VIII ZR 413/12, Abruf-Nr. 140006 ).
Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen und hat er fortan keine Miete mehr bezahlt, liegt hierin eine grobe Vertragsverletzung. Ist der Vermieter hierdurch veranlasst ...
Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Mieters nach Mietvertragsschluss so verschlechtern, dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlen werden kann, kann vom Vermieter verlangt werden, dass er für einen Teil der ...
Die neue App von „Mietrecht kompakt“ gibt Ihnen jetzt die Möglichkeit gezielt nach gängigen Problemen zu Schönheitsreparaturen zu recherchieren und nach 54 Schlagworten geordnet die Kernaussagen der wichtigsten BGH-Entscheidungen dazu zu finden.
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, ...
Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn ...
Exklusives Kooperationsangebot gültig bis 31.12.2026
ARBER & IWW: Gemeinsam für Ihren Fortbildungserfolg
Feste Seminarpakete decken selten genau das ab, was im Kanzleialltag gerade benötigt wird. Mit den ARBER-Paketen zum IWW-Vorteilspreis wählen Sie aus zahlreichen Online-Seminaren im Erbrecht oder Miet- und WEG-Recht genau die Themen, die zu Ihrer Praxis passen – gebündelt zu 10 oder 15 Stunden. Gestalten Sie Ihr persönliches Fortbildungspaket – praxisrelevant, flexibel und zum Vorteilspreis.
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Der Vermieter kann die im Mietvertrag enthaltene Erlaubnis, in der Mietwohnung Waschmaschine und Wäschetrockner zu betreiben, nicht einseitig durch Änderung der Hausordnung aufheben (LG Freiburg 10.12.13, 9 S 60/13).