12.11.2025 · Nachricht aus GStB · 27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht
Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob persönlich vor Ort oder bequem am PC. Starten Sie bereits am Vortag mit dem neuen Seminar IWW-KongressPlus und sichern Sie sich wertvolle Impulse sowie insgesamt 10 Fortbildungsstunden gem. §15 FAO über beide Tage.
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10.11.2025 · Nachricht aus ASR · IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe
Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“.
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06.11.2025 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Downloads · Alle Steuerzahler
Welche Änderungen im neuen Jahr anstehen und wo bis zum 31.12.25 noch Gestaltungsbedarf besteht.
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05.11.2025 · Nachricht aus MBP · Beihefter
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt insbesondere, wo bis zum 31.12.25 noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 50593265 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten.
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05.11.2025 · Nachricht aus MBP · Abgabenordnung
Ein Steuerpflichtiger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim FA eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der BFH (15.7.25, IX R 25/24, Abruf-Nr. 250347 ; PM Nr. 58/25 vom 25.9.25) entschieden.
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05.11.2025 · Nachricht aus MBP · Energetische Gebäudesanierung
Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können unter den Voraussetzungen des § 35c EStG eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Zu den Anwendungsfragen hatte das BMF bereits 2021 ein Schreiben veröffentlicht, das nun in einer überarbeiteten Fassung vorliegt (BMF 21.8.25, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050, Abruf-Nr. 250572 ).
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05.11.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Ein Verkauf von Unternehmensvermögen unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Entnahme kann hingegen ohne Umsatzsteuer bleiben, wenn der Gegenstand ohne Vorsteuerabzug Unternehmensvermögen wurde. Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 15/24, Abruf-Nr. 250507 ) gelten für dieses „Entnahme-Verkauf-Modell“ aber strenge Voraussetzungen.
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05.11.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Betriebsprüfung
Bei einer Diskothek wurden die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt. Deshalb erfolgten Hinzuschätzungen, wobei auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen wurde. Diese Handhabung wurde nun vom BFH (18.6.25, X R 19/21, Abruf-Nr. 250345 ; PM Nr. 60/25 vom 25.9.25) kritisiert.
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05.11.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig (FG Münster 2.9.25, 1 K 360/25 E, Abruf-Nr. 250144 ).
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05.11.2025 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Bei einer Auswärtstätigkeit lässt sich der Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich absetzen. Zum Verhängnis wird jedoch oft die Dreimonatsfrist. Der praktische Fall zeigt, wie sich ein Neubeginn der ungünstigen Frist erreichen lässt und wann die Frist nicht zu laufen beginnt, sodass sich der Verpflegungsmehraufwand unbefristet absetzen lässt. Zudem wird erläutert, ob Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerfrei bzw. pauschal versteuert erstatten können.
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