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  • 07.01.2026 · Nachricht · Gewinnerzielungsabsicht

    Totalgewinnprognose: Zukünftiger Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist einzubeziehen

    | Die Berücksichtigung eines möglichen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns bei einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (21.5.25, III R 45/22, Abruf-Nr. 250469 ) bei Einkünften aus § 15 EStG ebenso wie bei Einkünften aus § 13 EStG. |