· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Elektronische Rechnungen: BMF veröffentlicht ein zweites Schreiben
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes Schreiben des BMF zu dem Thema datiert vom 15.10.24. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht (BMF 15.10.25, III C 2 - S 7287-a/00019/007/243, Abruf-Nr. 251120 ).
1. Übergangsregelungen
Nach § 14 Abs. 1 S. 3 UStG ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen sind nach den Vorgaben des § 27 UStG Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR im Jahr 2026.
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