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  • 07.01.2026 · Nachricht · Fremdvergleich

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: Kein Schriftformerfordernis

    | Allein der fehlende Abschluss eines schriftlichen Vertrags führt nicht dazu, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nicht anzuerkennen sind. Ein Schriftformerfordernis gibt es grundsätzlich nicht. Aus einem Beschluss des BVerfG (27.5.25, 2 BvR 172/24, Abruf-Nr. 251029) geht zudem hervor, dass bei einem Fremdvergleich eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu erfolgen hat. |