· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kleinunternehmer: BMF zum Vorsteuerabzug beim Übergang zur Regelbesteuerung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
Durch die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG kann es seit 2025 dazu kommen, dass ein Unternehmen im laufenden Jahr zur Regelbesteuerung wechseln muss. Dadurch kommt es auch zu Besonderheiten auf der Vorsteuerseite. Hierzu hat das BMF (10.11.25, III C 2 - S 7300/00080/004/019, Abruf-Nr. 251116 ) nun Stellung bezogen.
1. Hintergrund
Ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer bewirkter steuerbarer Umsatz ist umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Kleinunternehmer müssen die Umsätze unterjährig überwachen. Denn wird die 100.000 EUR-Grenze überschritten, tritt für diesen Umsatz und alle weiteren Umsätze die Steuerpflicht ein.
2. Vorsteuerabzug und -berichtigung
Gehen Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung über, sind sie ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Doch was gilt für Rechnungen, die in der Zeit der Kleinunternehmerregelung eingegangen sind? Hier vertritt das BMF folgende Ansicht: Hat ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung zur allgemeinen Besteuerung übergeht, bereits vor dem Übergang Leistungen bezogen, die er erst nach dem Übergang zur Ausführung von dann zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen zu verwenden beabsichtigt, ist der Vorsteuerabzug dennoch für Zeiträume vor dem Übergang zur Regelbesteuerung nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder 3 UStG ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Übergang ‒ z. B. wegen des Überschreitens der Grenzen ‒ bereits wahrscheinlich, aber noch nicht tatsächlich erfolgt ist.
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