Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1 EStG besteht für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein Abzugsverbot. Dieses gilt allerdings dann nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (S. 2). In diesen Fällen sind dann immerhin bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Der BFH (22.2.17, III R 9/16) hat jetzt entschieden, dass bei einem Selbstständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren ...
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I 11, 2131) hat der Gesetzgeber eine Betriebsfortführungsfiktion für Fälle der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen eingeführt (§ 16 Abs.
Der BFH (25.1.17, II R 19/15) hat eine weitere Entscheidung zu dem Themenkomplex des einheitlichen Erwerbsgegenstands im Grunderwerbsteuerrecht getroffen. Wird ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem ...
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei Aufgabe des Gewerbebetriebs ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn kein Geld geflossen ist und Wirtschaftsgüter aus dem Betriebs- in das Privatvermögen entnommen wurden (LSG Baden-Württemberg 18.10.16, L 11 KR 739/16).
Die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind. Unterjährig ausgeschiedenen Gesellschaftern ist somit ...
Ein Zählprotokoll (= Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen) ist für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung bei ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Nach einer Entscheidung des BFH (16.9.15, X R 43/12, Verfassungsbeschwerde unter BVerfG Az. 2 BvR 2387/15; MBP 16, 34) können Pokergewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Diese Entscheidung heißt aber nicht, dass jeder (Turnier-)Pokerspieler seine Gewinne versteuern muss. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun erläutert, in welchen Fällen das FA Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG einstufen und besteuern kann (OFD NRW, Kurzinfo vom 18.1.17, Abruf-Nr. 192489 ).