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  • · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    Künstlersozialabgabe sinkt in 2018 auf 4,2 %

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 von 4,8 % auf 4,2 % (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 vom 1.8.17, BGBl I 17, 3056). Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im nächsten Jahr um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 %). |

     

    Die Senkung ist im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015. In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

     

    Quelle: BMAS, PM vom 9.6.17: „Künstlersozialabgabe kann merklich auf 4,2 Prozent sinken“

    Quelle: ID 44831466

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