· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Beendigung einer Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen und günstige Gestaltungen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wird die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG) qualifiziert. Doch welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn sich Veränderungen in den Bereichen sachliche und/oder personelle Verflechtung ergeben und wie kann gestaltet werden, um der ggf. drohenden Aufdeckung stiller Reserven zu entgehen? |
1. Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn
- einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und
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